Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

12.01.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fristen

Sie müssen die Veranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreien Städte


Volltext

Wenn Sie eine Hunde- oder Katzenausstellungen oder eine ähnliche Veranstaltungen mit Hunden und Katzen durchführen möchten, müssen Sie das in folgenden Fällen der zuständigen Behörde anzeigen:

Die zuständige Behörde kann Ihre Veranstaltung begrenzen oder verbieten, um der Verbreitung von Tierseuchen vorzubeugen oder dem Ausbruch einer solchen zu verhindern. 


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)