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Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung: Übertragung beantragen
Volltext
Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:
alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
Ausflugsfahrten
Ferienreisen
Fahrten mit Mietbussen
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
formlose Begründung, warum die Genehmigung übertragen werden soll
Antrag auf Übertragung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person:
Name und Vorname
Wohn- und Betriebssitz
bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:
Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung
Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
vom Unternehmen
der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Unternehmens
Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Fahrzeugliste
Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
Gewerbeanmeldung
Einverständniserklärung des übernehmenden Unternehmens oder der übernehmenden Person
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des übernehmenden Betriebes sind gewährleistet.
Die übernehmende Person kann nachweisen, dass sie zuverlässig ist.
Die übernehmende Person ist fachlich geeignet.
Die übernehmende Person hat ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
der Anzahl der Fahrzeuge und
der Laufzeit der Genehmigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
;
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.05.2025;30.09.2025
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse Lindenallee 61 18437 Stralsund, Hansestadt
FG31.50(at)lk-vr.de
strassenverkehrsbehoerde(at)lk-vr.de