Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung: Übertragung beantragen


Volltext

Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

  • alle Rechte und Pflichten aus der Genehmigung an ein anderes Unternehmen übertragen möchten oder
  • die Betriebsführung auf eine andere Person übertragen möchten.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
  • formlose Begründung, warum die Genehmigung übertragen werden soll
  • Antrag auf Übertragung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person: 
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge

Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:

  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Unternehmens
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • Einverständniserklärung des übernehmenden Unternehmens oder der übernehmenden Person

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des übernehmenden Betriebes sind gewährleistet.
  • Die übernehmende Person kann nachweisen, dass sie zuverlässig ist.
  • Die übernehmende Person ist fachlich geeignet.
  • Die übernehmende Person hat ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.05.2025;30.09.2025

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt