Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung: Übertragung beantragen


Volltext

Wenn Sie ein Busunternehmen betreiben und bereits über eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr verfügen, müssen Sie ebenfalls genehmigen lassen, wenn Sie:

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zum übernehmenden Unternehmen und Person:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.05.2025;30.09.2025

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt