- Start
- Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen
News-Ticker


Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
16.10.2025
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
keine
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Personen, die aufgrund ihrer hoheitlichen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.
Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer internationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.
Voraussetzungen
- Ersatzbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn ein Bedürfnis hierzu besteht.
- Ersatzbescheinigungen dürfen nur für eine Waffe erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie oder Foto)
- Bedürfnisnachweis
- Sachkundenachweis (Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV (Allgemeine WaffengesetzVerordnung) entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.)
- Nachweis der körperlichen Verfassung sowie der persönlichen Eignung
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Ersatzbescheinigung bei der zuständigen Behörde.
- Sie übermitteln die benötigten Unterlagen.
- Anschließend wird die zuständige Stelle den Antrag bearbeiten.
Zuständige Stelle(n)
Referat II 400 - Organisation, Recht der Polizei, Waffenrecht, Polizeientwicklungsplanung
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt