Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

16.10.2025

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fristen

keine


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Personen, die aufgrund ihrer hoheitlichen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.

Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer internationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Referat II 400 - Organisation, Recht der Polizei, Waffenrecht, Polizeientwicklungsplanung
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt