Amt Franzburg-Richtenberg

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18461 Franzburg

 

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Bohrung oder geologische Untersuchung anzeigen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

23.01.2025

Bearbeitungsdauer

1 bis 5 Tage


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Die elektronische Anzeige muss 14 Tage vor Beginn der Bohrung oder geologischen Untersuchung erfolgen.


Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie


Verfahrensablauf

  • 14 Tage vor Beginn einer Bohrung oder geologischen Untersuchung ist dies beim Landes für Umwelt, Naturschutz und Geologie anzuzeigen. 
  • Über die Webapplikation BAGU werden nach Abschluss der Untersuchung sämtliche Ergebnisse an das LUNG übermittelt.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei Bohrungen über 100m ist das Bergamt Stralsund einzubeziehen.
  • Bei Bohrungen mit wasserrechtlichen Bezug ist eine Genehmigung der zuständigen unteren Wasserbehörde einzuholen.

Erforderliche Unterlagen

  • BundID (Privatpersonen)
  • ELSTER Unternehmenskonto (Firmen/Behörden)

Voraussetzungen

  • BundID (Privatpersonen)
  • ELSTER Unternehmenskonto (Firmen/Behörden)

Volltext

  • Webapplikation zur elektronischen Anzeige von Bohrungen und geologischen Untersuchungen sowie Übermittlung sämtlicher Ergebnisse nach Geologiedatengesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Abteilung LUNG 3 - Geologie, Wasser und Boden
Adresse
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt