Bohrung oder geologische Untersuchung anzeigen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
23.01.2025Bearbeitungsdauer
1 bis 5 Tage
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fristen
Die elektronische Anzeige muss 14 Tage vor Beginn der Bohrung oder geologischen Untersuchung erfolgen.
Zuständigkeit
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Verfahrensablauf
- 14 Tage vor Beginn einer Bohrung oder geologischen Untersuchung ist dies beim Landes für Umwelt, Naturschutz und Geologie anzuzeigen.
- Über die Webapplikation BAGU werden nach Abschluss der Untersuchung sämtliche Ergebnisse an das LUNG übermittelt.
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei Bohrungen über 100m ist das Bergamt Stralsund einzubeziehen.
- Bei Bohrungen mit wasserrechtlichen Bezug ist eine Genehmigung der zuständigen unteren Wasserbehörde einzuholen.
Erforderliche Unterlagen
- BundID (Privatpersonen)
- ELSTER Unternehmenskonto (Firmen/Behörden)
Voraussetzungen
- BundID (Privatpersonen)
- ELSTER Unternehmenskonto (Firmen/Behörden)
Volltext
- Webapplikation zur elektronischen Anzeige von Bohrungen und geologischen Untersuchungen sowie Übermittlung sämtlicher Ergebnisse nach Geologiedatengesetz für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Abteilung LUNG 3 - Geologie, Wasser und Boden
Adresse
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt