Amt Franzburg-Richtenberg

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Ehefähigkeitszeugnis beantragen


Volltext

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

  • nicht bereits verheiratet sind,
  • geschäftsfähig sind,
  • volljährig sind.

Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
    • Pass oder ID-Card (EU)
    • Passersatzdokument

Voraussetzungen

  • Sie wollen innerhalb der nächsten 6 Monate im Ausland heiraten.
  • Sie
    • haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
    • sind in Deutschland als staatenlos anerkannt,
    • sind in Deutschland als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer anerkannt oder
    • sind in Deutschland als Flüchtling anerkannt mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Ihrer beabsichtigten Heirat mit einer konkret bestimmten Person steht nach deutschem Recht nichts entgegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das Standesamt an Ihrem letzten Wohnort in Deutschland zuständig.

Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis bestätigt nicht nur den freien Ehestand einer Person, sondern auch, dass nach deutschem Recht für beide Personen keine Ehehindernisse bestehen. Daher können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Scheidungsurteile oder Nachweise über die Auflösung früherer Ehen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis kann nicht ausgestellt werden, wenn der Eheschließung nach deutschem Recht ein Ehehindernis entgegensteht, beispielsweise bei einer unzulässigen Mehrehe oder unzulässigen Ehe mit einer minderjährigen Person.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern können folgende Gebühren anfallen:

  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt derzeit 80,00 EUR
  • wenn hierbei ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr für jedes ausländische Recht je nach Aufwand um 90,00 bis 260,00 EUR
  • wenn die Prüfung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen erforderlich wird, erhöht sich die Gebühr je nach Aufwand um 45,00 bis 140,00 EUR
  • wenn die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, ist diese dagegen gebührenfrei

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

26.08.2025

Zuständigkeit

Standesämter


Zuständige Stelle(n)

Standesamt I Berlin
Adresse
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt