Ehefähigkeitszeugnis beantragen


Volltext

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.

Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel

Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.

Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das Standesamt an Ihrem letzten Wohnort in Deutschland zuständig.

Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis bestätigt nicht nur den freien Ehestand einer Person, sondern auch, dass nach deutschem Recht für beide Personen keine Ehehindernisse bestehen. Daher können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Scheidungsurteile oder Nachweise über die Auflösung früherer Ehen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis kann nicht ausgestellt werden, wenn der Eheschließung nach deutschem Recht ein Ehehindernis entgegensteht, beispielsweise bei einer unzulässigen Mehrehe oder unzulässigen Ehe mit einer minderjährigen Person.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern können folgende Gebühren anfallen:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

26.08.2025

Zuständigkeit

Standesämter


Zuständige Stelle(n)

Standesamt I Berlin
Adresse
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt