- Start
- Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen
News-Ticker


Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Gebühr
Verwaltungsgebühr
80 EUR (FIX)
für die Genehmigung zum Zelten
Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)
für die Genehmigung zum Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
für die Genehmigung zum Abstellen von Verkaufsständen
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
für die Genehmigung zum Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren, Pferden und Wildtieren im Wald
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
für die Genehmigung von Werbevorrichtungen, Plakaten oder anderen Zeichen im Wald
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
für die Genehmigung gemeinnütziger weiterer Formen der Waldnutzung
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
für die Genehmigung weiterer Formen der Waldnutzung
Zuständigkeit
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Volltext
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:
- Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
- Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
- das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
- das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
- Sportveranstaltungen
- sonstige Formen
Zuständige Stelle(n)
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Adresse
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt