Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Gebühr

Verwaltungsgebühr
80 EUR (FIX)

für die Genehmigung zum Zelten

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)

für die Genehmigung zum Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Genehmigung zum Abstellen von Verkaufsständen

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Genehmigung zum Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren, Pferden und Wildtieren im Wald

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Genehmigung von Werbevorrichtungen, Plakaten oder anderen Zeichen im Wald

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)

für die Genehmigung gemeinnütziger weiterer Formen der Waldnutzung

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Genehmigung weiterer Formen der Waldnutzung


Zuständigkeit

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt


Volltext

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:


Zuständige Stelle(n)

Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Adresse
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt