- Start
- Soziale Entschädigung: Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen beantragen
News-Ticker


Soziale Entschädigung: Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
09.07.2026
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Volltext
Als geschädigte oder hinterbliebene Person, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezieht, können Sie auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen erhalten. Dazu zählen:
- Übergangsgeld oder Unterhaltsbeihilfe
- Reisekosten
- Haushalts- oder Betriebshilfe
- Kinderbetreuungskosten
Unterhaltsbeihilfe wird gezahlt, wenn Sie vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erwerbstätig waren.
Waren Sie zuvor erwerbstätig, können Sie Übergangsgeld erhalten. Wenn für Sie keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht und Sie selbst eine Altersvorsorge haben, erhalten Sie neben dem Übergangsgeld auch Geld für Ihre Altersvorsorge zurückerstattet. Es gibt eine Obergrenze.
Es können erstattet werden:
- freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
- Beiträge zu öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen sowie
- Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungsunternehmen auf Grund von Lebensversicherungsverträgen, die der Alterssicherung dienen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
- Sie erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Sozialen Entschädigung.
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt