Soziale Entschädigung: Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.07.2026

Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Als geschädigte oder hinterbliebene Person, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezieht, können Sie auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen erhalten. Dazu zählen:

Unterhaltsbeihilfe wird gezahlt, wenn Sie vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erwerbstätig waren.  

Waren Sie zuvor erwerbstätig, können Sie Übergangsgeld erhalten. Wenn für Sie keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht und Sie selbst eine Altersvorsorge haben, erhalten Sie neben dem Übergangsgeld auch Geld für Ihre Altersvorsorge zurückerstattet. Es gibt eine Obergrenze.

Es können erstattet werden:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt