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Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis anzeigen
Volltext
Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Die Person oder die Personen, die Sie zur Stellvertretung bestimmt haben, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.
Ebenfalls müssen Sie melden, wenn die von Ihnen bestimmte Person die Stellvertretung nicht mehr ausführt, und zwar ohne Zeitverzug.
Gegebenenfalls müssen Sie dann eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe der zuständigen Stelle ohne Zeitverzug anzeigen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.11.2024
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse Lindenallee 61 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Störtebekerstr. 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt
FG31.10(at)lk-vr.de