Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Erforderliche Unterlagen
Bei Änderungen im Betriebskonzept:
Betriebskonzept
Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:
Name, Vorname
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:
die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:
die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:
die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
Fristen
Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte
Volltext
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:
Änderungen des Betriebskonzeptes, unter anderem alle Änderungen, die die Betriebsart, Betriebszeit oder die Betriebsräume betreffen
personelle Änderungen, unter anderem alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung oder Betriebsleitung oder die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen
Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung
Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person
Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
Die beabsichtigten Änderungen an dem Betriebskonzept oder an der örtlichen Lage des Betriebskonzeptes widersprechen nicht dem öffentlichen Interesse.
Bei personellen Änderungen: persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Person