Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen

Bei Änderungen im Betriebskonzept:

Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:

Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:

Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:


Fristen

Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen.


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt