Amt Franzburg-Richtenberg

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Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen


Volltext

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.


Handlungsgrundlage(n)

Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.


Voraussetzungen

  • Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
  • Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
  • Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.

Fristen

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.


Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: abhängig von der jeweiligen Kommune
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen notwendig: Nein

Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion M-V (mit Unterstützung der Zentralen FIM-Landesredaktion M-V).


Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Zuständigkeit

Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung


Zuständige Stelle(n)