Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen


Volltext

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.


Handlungsgrundlage(n)

Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Fristen

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion M-V (mit Unterstützung der Zentralen FIM-Landesredaktion M-V).


Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Zuständigkeit

Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung


Zuständige Stelle(n)