Ihr Vorhaben ist ohne die gesicherte Rechtsstellung einer Bewilligung nicht zumutbar. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das Trinkwasser fördern und die dafür nötigen Anlagen bauen möchte, eine Bewilligung beantragen.
Das Entnahmegewässer, angrenzende Gewässer sowie von ihnen abhängende Landökosysteme und Feuchtgebiete und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
Erforderliche Unterlagen
In Ihrem Antrag auf eine Bewilligung machen Sie unter anderem folgende Angaben:
Begründung, warum für Ihr Vorhaben eine gesicherte Rechtsstellung nötig ist
Erläuterung des Zwecks und Plans Ihres Vorhabens
Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:
Vorhabenbeschreibung mit hydraulischer Berechnung der Entnahmemengen und Beschreibung der Entnahmeanlagen (zum Beispiel Pumpenanlage und Transportsystem)
Lageplan der Entnahmestelle(n) und gegebenenfalls Einleitstelle(n)
Angaben zu Zweck und Dauer der Wasserentnahme
Optional:
hydrologisches Gutachten (Auswirkungen der Wasserentnahmen)
Nachweis des Erhalts der Mindestwasserführung
Unterlagen zur UVP-Vorprüfung
Fachbeitrag nach WRRL
Stellungnahme des Unterhaltungspflichtigen/Wasser- und Bodenverband für das Entnahmegewässer
Zustimmung des Gewässereigentümers; bei Bundeswasserstraßen evtl. auch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie Wasser aus einem oberirdischen Gewässer - also aus einem Fluss, See, Kanal, Bach, Graben oder Teich - entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Normalerweise wird eine Erlaubnis beantragt. In begründeten Ausnahmefällen können Sie stattdessen auch eine Bewilligung beantragen.
Eine Bewilligung räumt Ihnen das Recht zur Nutzung oberirdischer Gewässer ein. Im Unterschied zur Erlaubnis kann eine Bewilligung behördenseitig nicht jederzeit, sondern nur eingeschränkt widerrufen werden. Zudem schützt eine Bewilligung vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter.
Die Bewilligung legt Zweck, Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft.