Wasser aus oberirdischen Gewässern: Bewilligung für die Entnahme und das Ableiten beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

10.01.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Weitere Gebühren können bei Erteilung von Auflagen und Anordnungen durch die Wasserbehörde entstehen.


Fristen

Beantragen Sie die Bewilligung frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.


Verfahrensablauf

Eine Bewilligung können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:


Zuständigkeit

Erfolgt die Wasserentnahme aus einem Gewässer 1. Ordnung?


Voraussetzungen

Ihr Vorhaben ist ohne die gesicherte Rechtsstellung einer Bewilligung nicht zumutbar. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das Trinkwasser fördern und die dafür nötigen Anlagen bauen möchte, eine Bewilligung beantragen.

Das Entnahmegewässer, angrenzende Gewässer sowie von ihnen abhängende Landökosysteme und Feuchtgebiete und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.


Erforderliche Unterlagen

In Ihrem Antrag auf eine Bewilligung machen Sie unter anderem folgende Angaben:

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:

Optional:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie Wasser aus einem oberirdischen Gewässer - also aus einem Fluss, See, Kanal, Bach, Graben oder Teich - entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Normalerweise wird eine Erlaubnis beantragt. In begründeten Ausnahmefällen können Sie stattdessen auch eine Bewilligung beantragen.

Eine Bewilligung räumt Ihnen das Recht zur Nutzung oberirdischer Gewässer ein. Im Unterschied zur Erlaubnis kann eine Bewilligung behördenseitig nicht jederzeit, sondern nur eingeschränkt widerrufen werden. Zudem schützt eine Bewilligung vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter.

Die Bewilligung legt Zweck, Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat StALUVP 42 - Vollzug, Wasserrrecht, Bodenschutz, Altlasten
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen