bereits ein Erlaubnis oder Bewilligungsantrag gestellt wurde,
mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht
und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang Ihrer eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Erlaubnis- oder Bewilligungsantrags ab.
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Formulare
Der Antrag kann über einen Onlinedienst gestellt werden.
Fristen
Es ist keine Frist einzuhalten. Mit der Maßnahme darf jedoch nicht ohne Zulassung begonnen werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie vor Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis oder Bewilligung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Benutzung zulassen. Dies müssen Sie beantragen.
Zuständigkeit
untere Wasserbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf vorzeitigen Beginn zur Benutzung eines Gewässers
Erläuterung Ihres öffentlichen oder berechtigten Interesses am vorzeitigen Maßnahmebeginn
Verpflichtungserklärung, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird,
den früheren Zustand wiederherzustellen.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Benutzung eines Gewässers – vorzeitiger Beginn bei der für die Erlaubnis oder Bewilligung zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Benutzung eines Gewässers.
Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Benutzung.
Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
Sie können mit der vorzeitigen Benutzung des Gewässers beginnen.
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft Adresse Heinrich-Heine-Straße 76 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebeker Str. 30 18528 Bergen auf Rügen