Benutzung eines Gewässers: Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

11.11.2024

Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang Ihrer eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Erlaubnis- oder Bewilligungsantrags ab.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Formulare

Der Antrag kann über einen Onlinedienst gestellt werden. 


Fristen

Es ist keine Frist einzuhalten. Mit der Maßnahme darf jedoch nicht ohne Zulassung begonnen werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie vor Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle.

Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis oder Bewilligung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Benutzung zulassen. Dies müssen Sie beantragen.


Zuständigkeit

untere Wasserbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 44.10 - Wasserwirtschaft
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebeker Str. 30
18528 Bergen auf Rügen