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News-Ticker


Soziale Entschädigung: Monatliche Entschädigungszahlung an hinterbliebene Eltern beantragen
Volltext
Wenn Ihr Kind an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:
- körperliche oder psychische Gewalt
- Kriegsauswirkungen
- Ereignisse während des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen
Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,
- für einen Elternteil, wenn der andere Elternteil verstorben ist, 271,00 EUR
- für beide Elternteile je 163,00 EUR
Sie können die Zahlung frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben.
- Sie sind
- voll erwerbsgemindert oder
- können aus anderen zwingenden Gründen eine zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben oder
- haben das 60. Lebensjahr vollendet
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
28.07.2026
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt