Soziale Entschädigung: Monatliche Entschädigungszahlung an hinterbliebene Eltern beantragen


Volltext

Wenn Ihr Kind an den gesundheitlichen Folgen eines bestimmten Ereignisses verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.

Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:

Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,

Sie können die Zahlung frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

28.07.2026

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt