Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Gebühr EUR (KOSTENFREI)
Zuständigkeit
Das örtlich zuständige Sozialamt
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.
Volltext
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können Sie in folgenden besonderen Situationen zusätzlich zu den Regelbedarfen einmalige Bedarfe erhalten.
Leistungen für einmalige Bedarfe können Sie auch erhalten,
wenn Sie keine Leistungen der Sozialhilfe beziehen und
den einmaligen Bedarf nicht selbst finanzieren können.
Die einmaligen Bedarfe umfassen:
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, beispielsweise:
bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung
nach einem Wohnungsbrand oder Überschwemmung
bei einer Erstanmietung nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe
nach einem Wechsel aus einer Gemeinschaftsunterkunft
bei Verlassen eines Frauen- oder Männerhauses
nach Trennung und Hausratteilung
Erstausstattung für Bekleidung, beispielsweise:
nach einem Wohnungsbrand oder Überschwemmung
bei Gesamtverlust oder neuem Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Dazu zählt auch eklatanter Gewichtsverlust aufgrund von Krankheit
nach Obdachlosigkeit
Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt:
Erstlingsausstattung
Umstandskleidung
Anschaffung von Möbeln und sonstigen Gegenständen wie Wickeltisch mit Auflage, Kinderbett mit Matratze, Kinderbadewanne, Kinderwagen mit Zubehör
Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen
Miete von therapeutischen Geräten, beispielsweise Förderung des Eigenanteils bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie unter Umständen auch, wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt.
Wie alle Leistungen der Sozialhilfe setzen einmalige Leistungen finanzielle Hilfebedürftigkeit voraus. Wenn Sie nicht allein leben, werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Haushaltsmitglieder berücksichtigt, sofern sie gemeinsam wirtschaften. Hierzu zählen zum Beispiel:
Erwerbseinkommen
Unterhaltsleistungen
Renteneinkünfte
Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind sind diesem Kind zuzurechnen, um dessen Bedarfe zu decken.
Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:
kleinere Barbeträge und Geldvermögen
je Erwachsenem: 10.000 EUR
je Kind: 500,00 EUR
ein angemessenes Hausgrundstück
ein angemessenes Kraftfahrzeug
Diese werden bei der Berechnung der Leistungen nicht mindernd berücksichtigt.
Bis auf wenige Ausnahmefälle erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einmalige Bedarfe gelten machen wollen, sollten Sie
Leistungen zunächst beantragen und
den Bewilligungsbescheid abwarten,
bevor Sie Geld ausgeben. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr einmaliger Bedarf auch erstattungsfähig ist.
Sofern Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, müssen Sie sogar einen Antrag auf Leistungen für einmalige Bedarfe stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
es gibt keine Hinweise / Besonderheiten
Voraussetzungen
Sie sind hilfebedürftig, können also Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen finanziellen Mitteln und Kräften vollständig decken, und
Sie haben
die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder
sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie
zeitlich befristet oder
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Das ist der Fall, wenn Sie länger als 6 Monate nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, oder
Sie sind unter 15 Jahren alt und leben
zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, beispielsweise mit Ihren Eltern, oder
in einem Haushalt mit Ihren Großeltern oder in Verwandtenpflege, ohne dass Ihnen Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden.
Sie sind keine Studierende oder kein Studierender beziehungsweise keine Auszubildende oder kein Auszubildender.
Sie erhalten weder
Grundsicherungsgeld der Grundsicherung für Arbeitssuchende noch
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Einkommensnachweise, beispielsweise:
Rente,
Krankengeld,
Kindergeld,
Unterhaltszahlungen oder
Unterhaltsvorschuss
Vermögensnachweise, beispielsweise
Kontoauszüge
Sparguthaben
Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
Nachweise über Ausgaben:
Miethöhe und Mietzahlung
Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
Unterlagen über Versicherungsbeiträge
Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
aktuelle Kontoauszüge
Scheidungsurteile
Verträge zur Vermögensübertragung
Unterhaltstitel
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 21.60 - HzL / Grundsicherung Adresse Lindenallee 61 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstr. 12 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstr. 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt