Prüfung als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer ablegen
Volltext
Gefahrguttransporte haben besondere Anforderungen an die Sicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Sie als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer eine entsprechende Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Dann erhalten Sie den ADR-Schein, auch Gefahrgutführerschein genannt.
ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:
Sie haben ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung teilgenommen.
Um die Prüfung für einen Aufbaukurs abzulegen, haben Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden.
Um die Prüfung für einen Auffrischungskurs abzulegen, müssen Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung einen gültigen ADR-Schein vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Teilnahmebestätigung durch den Schulungsveranstalter und ggf. die ADR-Karte sowie einen aktuellen Fotobogen
Verfahrensablauf
Sie nehmen an einer mindestens 2,5-tägigen Schulung teil, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt ist.
In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
Erstschulung
Basiskurs: 45 Minuten
Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten
Auffrischungsschulung: 30 Minuten
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschreiten.
Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen den ADR-Schein aus.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag Gemeinsame Koordinierungsstelle Einheitlicher Ansprechpartner IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
07.09.2026
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung beinhaltet die Prüfungsdurchführung incl. Feststellung des Ergebnisses und ggf. die Erstellung der ADR-Karte.
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer zu Rostock Adresse Ernst-Barlach-Str. 1-3 18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Adresse Heilgeiststr. 34 18439 Stralsund, Hansestadt (Geschäftsstelle Stralsund)