Prüfung als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer ablegen


Volltext

Gefahrguttransporte haben besondere Anforderungen an die Sicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Sie als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer eine entsprechende Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Dann erhalten Sie den ADR-Schein, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Teilnahmebestätigung durch den Schulungsveranstalter und ggf. die ADR-Karte sowie einen aktuellen Fotobogen


Verfahrensablauf


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Gemeinsame Koordinierungsstelle Einheitlicher Ansprechpartner IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

07.09.2026

Hinweise (Besonderheiten)

Die Leistung beinhaltet die Prüfungsdurchführung incl. Feststellung des Ergebnisses und ggf. die Erstellung der ADR-Karte.


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)