Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten: Betriebserlaubnis beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Zuständigkeit

Liste der für Tierzucht zuständigen Behörden

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb schriftlich bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde beantragen:

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag auf die entsprechende Betriebserlaubnis mit den erforderlichen Angaben.
  • Senden Sie den formlosen Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die Anerkennungsvoraussetzungen werden bei einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft.
  • Danach entscheidet die zuständige Stelle über die Erlaubnis und übermittelt den entsprechenden Bescheid an die antragstellende Person. Die Erlaubnis erfolgt gegebenenfalls unter Auflagen.

Volltext

Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie die Abgabe von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen bei einer Embryo-Entnahmeeinheit vorhanden sind,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen beziehungsweise Embryonen erforderlichen Einrichtungen bei einer Besamungsstation vorhanden sind und
  • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.

Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann anschließend neu erteilt werden.


Voraussetzungen

  • Der Sitz Ihrer Einrichtung befindet sich in Deutschland.
  • Sie können sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.
  • Sie können gewährleisten, dass eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich fachtechnischen Anforderungen durch eine vertraglich gebundene Tierärztin oder einen vertraglich gebundenen Tierarzt erfolgt.
  • In Ihrem Betrieb ist ausreichend Personal beschäftigt, um die Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation erfüllen zu können.
  • Sie lagern und kennzeichnen Samen entsprechend, um Verwechslungen zu vermeiden.  
  • Sie führen Aufzeichnungen über die Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Vernichtung von Samen, Eizellen und Embryonen.
  • Ihr Betrieb verfügt über die in der Tierzuchtdurchführungsverordnung aufgeführten Räumlichkeiten und Vorrichtungen.
  • Für die Erlaubnis einer Besamungsstation: Sie halten mindestens zwei Spendertiere.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 620
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Christian Koll
Telefon +49 385 588-61620