Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten: Betriebserlaubnis beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Zuständigkeit

Liste der für Tierzucht zuständigen Behörden

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb schriftlich bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde beantragen:


Volltext

Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine nationale Besamungsstation oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann anschließend neu erteilt werden.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 620
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Christian Koll
Telefon +49 385 588-61620