Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Förderung: Zuwendung der Kommune zur Erhaltung von Denkmalen beantragen


Fachlich freigegeben am

21.05.2026

Volltext

Die Kommunen können nach Maßgabe ihrer Haushalte finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Dnkmalen dienen.

Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die Zuwendungen können durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Denkmale beantragt werden.

Die Höhe der Fördersummen richten sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zur Erhaltung von Denkmalen und den in den kommunalen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion


Handlungsgrundlage(n)

Kommunales Satzungsrecht

  • Kommunale Richtlinien für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen

Voraussetzungen

  • Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz handeln.
  • Bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein.

Zuständigkeit

  • Landkreise, kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte als untere Denkmalschutzbehörden.sowie
  • Gemeinden

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche bzw. Baugenehmigung)
  • bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
  • Kostenschätzungen

Zuständige Stelle(n)