Förderung: Zuwendung der Kommune zur Erhaltung von Denkmalen beantragen


Fachlich freigegeben am

21.05.2026

Volltext

Die Kommunen können nach Maßgabe ihrer Haushalte finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Dnkmalen dienen.

Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die Zuwendungen können durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Denkmale beantragt werden.

Die Höhe der Fördersummen richten sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zur Erhaltung von Denkmalen und den in den kommunalen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion


Handlungsgrundlage(n)

Kommunales Satzungsrecht


Voraussetzungen


Zuständigkeit


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)