Förderung: Zuwendung der Kommune zur Erhaltung von Denkmalen beantragen


Volltext

Die Kommunen können nach Maßgabe ihrer Haushalte finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Dnkmalen dienen.

Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Die Zuwendungen können durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Denkmale beantragt werden.

Die Höhe der Fördersummen richten sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zur Erhaltung von Denkmalen und den in den kommunalen Haushalten zur Verfügung stehenden Mitteln.


Handlungsgrundlage(n)

Kommunale Richtlinien für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion


Fachlich freigegeben am

21.05.2026

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 02.20 - Projekte
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt


Fachgebiet 43.40 - Planung
Adresse
Heinrich-Heine-Str. 76
18507 Grimmen, Stadt