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Aal-Register: Löschung des Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.


Fristen

Bei Aufgabe der Aalfischerei


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
 


Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Voraussetzungen

  • Registrierter Fischereibetrieb

Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt