Aal-Register: Löschung des Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.


Fristen

Bei Aufgabe der Aalfischerei


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
 


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt