Amt Franzburg-Richtenberg

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Förderung: Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die Mietende in Wohngebäuden sind.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Zubehörteile und Umbausätze
  • Eigenleistungen und Hilfeleistungen Dritter
  • Eigenbau.

Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag und Verwendungsnachweis aus Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

Voraussetzungen

  • Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Anschaffung und Installation der steckerfertigen Photovoltaikanlage mit einem Kaufdatum ab 08.11.2022

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Anträge sind formgebunden und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
  • Die Anträge werden nur bei Vollständigkeit zur Bewilligung vorgesehen.
  • Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Fristen

  • Die Mittel des Programms für Eigen­tümer einer Wohn­einheit sind voll­ständig aus­geschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antrag­stellung als Eigen­tümer ab, da keinerlei Aus­sicht auf Erfolg besteht.
  • Das Kontin­gent für Mieter von Wohn­ein­heiten bein­haltet noch für längere Zeit aus­reichende Mit­tel.

Formulare

  • Die Mittel des Programms für Eigen­tümer einer Wohn­einheit sind voll­ständig aus­geschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antrag­stellung als Eigen­tümer ab, da keinerlei Aus­sicht auf Erfolg besteht.
  • Das Kontin­gent für Mieter von Wohn­ein­heiten bein­haltet noch für längere Zeit aus­reichende Mit­tel.

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

21.11.2022

Zuständigkeit

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
0385 63630