Förderung: Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die Mietende in Wohngebäuden sind.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation.
Nicht zuwendungsfähig sind:
Zubehörteile und Umbausätze
Eigenleistungen und Hilfeleistungen Dritter
Eigenbau.
Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen.
ausgefüllter Antrag und Verwendungsnachweis aus Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Voraussetzungen
Privatpersonen mit einem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
Anschaffung und Installation der steckerfertigen Photovoltaikanlage mit einem Kaufdatum ab 08.11.2022
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Schriftliche Anträge sind formgebunden und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
Die Anträge werden nur bei Vollständigkeit zur Bewilligung vorgesehen.
Die Bewilligungen erfolgen in der zeitlichen Reihenfolge des Einganges vollständiger Anträge je Kontingent (Mieter oder Eigentümer), solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit sind vollständig ausgeschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antragstellung als Eigentümer ab, da keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.
Das Kontingent für Mieter von Wohneinheiten beinhaltet noch für längere Zeit ausreichende Mittel.
Formulare
Die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit sind vollständig ausgeschöpft. Bitte sehen Sie von einer Antragstellung als Eigentümer ab, da keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht.
Das Kontingent für Mieter von Wohneinheiten beinhaltet noch für längere Zeit ausreichende Mittel.