Förderung: Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkon-PV-Anlagen) beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.11.2022

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sein, die Mietende in Wohngebäuden sind.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation.

Nicht zuwendungsfähig sind:

Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge werden nicht zur Bewilligung vorgesehen.


Zuständigkeit

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Formulare


Fristen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt