Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
wieder gefundener Reisepass
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben am
01.12.2022
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Ansprechpunkt
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Zuständigkeit
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.