Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Handlungsgrundlage(n)
Volltext
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fachlich freigegeben am
01.12.2022Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Ansprechpunkt
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Zuständigkeit
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.
Zuständige Stelle(n)
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
038322 54-156
038322 54-703Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
038322 54-132
038322 54-703