Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden


Handlungsgrundlage(n)


Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


Fristen

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts


Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703