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Explosionsgefährliche Stoffe: Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

10.06.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang, einschließlich der Zulassung einer Ausnahme vom Alterserfordernis


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Volltext

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann sehr gefährlich sein.

Wenn Sie als Privatperson explosionsgefährliche Stoffe kaufen oder nutzen möchten, müssen Sie hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde erfüllen. Dies soll Unfälle und Missbrauch möglichst vermeiden.

Zu den explosionsgefährlichen Stoffen gehören zum Beispiel:

  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
  • Böllerpulver zum Böllerschießen
  • Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen
  • Raketenmotoren der Kategorie P2 im Modellraketenbau
  • Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4

Eine Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird umgangssprachlich auch Pulver-, Böller- oder Feuerwerkerschein genannt.


Zuständigkeit

Untere Sprengstoffbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte


Voraussetzungen

  • Sie sind 21 Jahre alt, wenn Sie mit Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver und anderem Treibladungspulver umgehen wollen. Ausnahmen sind im Einzelfall bei Sportschützen möglich.
  • Sie sind 21 Jahre alt, wenn Sie mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F4 und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 umgehen wollen.
  • Sie sind 18 Jahre alt, wenn Sie mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 oder F3 umgehen wollen.
  • Sie verfügen über die notwendige Fachkunde und belegen diese mit einem entsprechenden Zeugnis. Sie benötigen kein Zeugnis, wenn Sie mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F2 und F3 umgehen wollen.
  • Sie sind zuverlässig.
  • Sie sind persönlich geeignet.
  • Sie können begründen, warum Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, zum Beispiel:
    • weil Sie Jägerin oder Jäger sind
    • weil Sie Mitglied in einer in Schützen- und Brauchtumsschützenvereinigung sind
  • Sie verfügen über geeignete Räume zur Aufbewahrung.

Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt