Explosionsgefährliche Stoffe: Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

10.06.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang, einschließlich der Zulassung einer Ausnahme vom Alterserfordernis


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Volltext

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen kann sehr gefährlich sein.

Wenn Sie als Privatperson explosionsgefährliche Stoffe kaufen oder nutzen möchten, müssen Sie hohe Anforderungen an Eignung, Zuverlässigkeit und Fachkunde erfüllen. Dies soll Unfälle und Missbrauch möglichst vermeiden.

Zu den explosionsgefährlichen Stoffen gehören zum Beispiel:

Eine Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird umgangssprachlich auch Pulver-, Böller- oder Feuerwerkerschein genannt.


Zuständigkeit

Untere Sprengstoffbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt