Amt Franzburg-Richtenberg

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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden


Volltext

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.

Handlungsgrundlage(n)

§ 18 Absatz 1,2 und 4 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII)  
§§ 1712-1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen.


Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Weiterführende Informationen

Broschüre vom Bundesministerium zur Beistandschaft und weiteren Hilfen des Jugendamtes


Hinweise (Besonderheiten)

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.07.2025

Zuständigkeit

örtliches Jugendamt


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 22.10 - Amtsvormundschaft, Beistandschaft
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Herr David Vogel (SB Amtsvormundschaften)
Telefon 03831 357-1925