Beistandschaft durch das Jugendamt beenden


Volltext

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 


Handlungsgrundlage(n)

§ 18 Absatz 1,2 und 4 Sozialgesetzbuch achtes Buch (SGB VIII)  
§§ 1712-1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Weiterführende Informationen

Broschüre vom Bundesministerium zur Beistandschaft und weiteren Hilfen des Jugendamtes


Hinweise (Besonderheiten)

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.07.2025

Zuständigkeit

örtliches Jugendamt


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 22.10 - Amtsvormundschaft, Beistandschaft
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstr. 12
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Herr David Vogel (SB Amtsvormundschaften)
Telefon 03831 357-1925