Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
Voraussetzungen
Befähigungsschein
Sachkundenachweis
Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
Erforderliche Unterlagen
Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber