Begasung: Erlaubnis beantragen


Volltext

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.


Fristen

Vor der erstmaligen Begasung


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

12.07.2024

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
+49 385 588-59982