Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Verfahrensablauf
Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Erforderliche Zuverlässigkeit
Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)