Begasung: Befähigungsschein beantragen


Volltext

Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten: variabel von 300 bis 1.000 Euro


Fristen

Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

12.07.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
+49 385 588-59982

Zuständiger Mitarbeiter

Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)