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News-Ticker


Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
Gebühr
Verwaltungsgebühr
42 EUR (FIX)
Volltext
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über
- die nautische und fangtechnische Ausrüstung,
- die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb,
- den Sitz des Fischereibetriebes und
- die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation
der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Verfahrensablauf
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle(n)
Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt