Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

18.02.2021

Gebühr

Verwaltungsgebühr
42 EUR (FIX)


Volltext

Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, müssen die Angaben zu den Fischereifahrzeugen über 

  1. die nautische und fangtechnische Ausrüstung, 
  2. die Nutzung im Haupt- oder im Nebenerwerb, 
  3. den Sitz des Fischereibetriebes und 
  4. die Zugehörigkeit zu einer Erzeugerorganisation 

der zuständigen Fischereibehörde unverzüglich mitteilen.
 


Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V 


Erforderliche Unterlagen

Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz


Voraussetzungen

Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz  


Verfahrensablauf

Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr


Bearbeitungsdauer

i.d.R. 5 Arbeitstage


Fristen

keine


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt