Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer oder der Organisation, die die Flächen verwaltet, mit deren Kontaktdaten
Zustimmung, Erklärung der Unbedenklichkeit der Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) mit deren Kontaktdaten
Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde mit deren Kontaktdaten, wenn die Fläche in oder nahe an einem Naturschutzgebiet liegt
Graphische Darstellung (Kartenauszug mit Markierungen) des Geländes, wenn es sich nicht um einen nach § 6 LuftVG genehmigten Flugplatz handelt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührenrahmen: EUR 30,00 - EUR 500,00
Die Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Fristen
Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.11.2022
Zuständigkeit
Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat Luftverkehr und Infrastruktursicherheit J.-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin