Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge der bemannten Luftfahrt beantragen


Volltext

Antrag auf eine luftrechtliche Genehmigung nach § 25 LuftVG für Starts und Landungen außerhalb der für ein Luftfahrzeug genehmigten Flugplätze.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenrahmen: EUR 30,00 - EUR 500,00
Die Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.


Fristen

Der Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Zuständigkeit

Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das
 
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Referat Luftverkehr und Infrastruktursicherheit
J.-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin


Zuständige Stelle(n)

Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Torsten Butzin (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-15630