Amt Franzburg-Richtenberg

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News-Ticker

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Förderung: Zuschuss für Berufsschülerinnen und -schüler zu Kosten der Unterbringung und Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

20.11.2019

Zuständigkeit

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular benötigen Sie außerdem: 

  • Bestätigung der beruflichen Schule
  • im Falle einer Ausbildungsvergütung ein Nachweis über die Höhe durch den Ausbildungsbetrieb oder den Träger der Ausbildung
  • Nachweis der Fahrtzeiten und der kürzesten Kilometerentfernung vom Ausbildungs- oder Wohnort zur beruflichen Schule
  • falls vorhanden: Nachweis über das Vorliegen einer Behinderung (Behindertenausweis)


Nach Erhalt der Zuwendung und spätestens drei Monate nach Ablauf des Schuljahres:

  • Bestätigung der Schule über die regelmäßige Teilnahme am Unterricht

Verfahrensablauf

Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten können die Zuwendung beantragen. 

  • Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen zu unterschreiben und einzureichen.
  • Am Ende des Prüfungsverfahrens erhalten Sie eine Information über das Ergebnis.
  • Die Zuwendung erhalten Sie nach einem Monat nach Ende des Prüfungsverfahrens und in einer Summe.
  • Nach Erhalt der Zuwendung und spätestens drei Monate nach Ablauf des Schuljahres ist die Bestätigung der Schule über die regelmäßige Teilnahme am Unterricht einzureichen

Voraussetzungen

Sie können Zuwendungen erhalten, wenn Sie:

  • eine Berufsschülerinnen bzw. ein Berufsschüler mit Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern sind und ein Ausbildungsverhältnis in Mecklenburg-Vorpommern eingegangen sind sowie eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder bestimmte länderübergreifende Fachklasse in Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Das gilt entsprechend für den Besuch von länderübergreifenden Fachklassen in anderen Bundesländern gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz oder für den Besuch von Fachklassen in anderen Bundesländern aufgrund gemeinsamer Vereinbarungen

oder wenn Sie

  • eine Schülerinnen oder ein Schüler eines beruflichen Vollzeitbildungsganges mit Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern sind und älter als 30 Jahre sind

Zusätzlich:

  • müssen Sie die berufliche Schule regelmäßig besuchen,
  • darf Ihre monatliche Ausbildungsvergütung höchstens 750,00 EUR brutto betragen,
  • muss die tägliche benötigte Zeit für die Strecke zwischen Wohnung und beruflicher Schule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden betragen,
  • dürfen Sie nicht mehr als zweimal eine Berufsausbildung abgebrochen haben,
  • dürfen Sie keine Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Sollte bei Ihnen eine Behinderung vorliegen, kann dies bei der Anerkennung der täglichen benötigten Gesamtzeit zu Ihrem Vorteil berücksichtigt werden.


Volltext

Sie können als Berufsschülerinnen beziehungsweise als Berufsschüler, sofern Sie in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und dort eine Ausbildung absolvieren sowie eine Landesfachklasse oder überregionale oder bundesland-übergreifende Fachklasse besuchen, eine Zuwendung erhalten. Als Schülerin beziehungsweise Schüler eines beruflichen Vollzeitbildungsganges mit Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern und ab 30 Jahren können Sie ebenso die Zuwendung erhalten.
Einen Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung haben Sie nicht.

Sie können die Zuwendungen nur erhalten, wenn Ihre Ausbildungsvergütung nicht höher als EUR 750,00 brutto monatlich ist.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den Hin- und Rückweg inklusive Wege- und Wartezeiten von Ihrem Ausbildungs- oder üblichen Wohnort zur beruflichen Schule mehr als drei Stunden benötigen und deshalb eine auswärtige Unterkunft nutzen.

Die Zuwendung beträgt EUR 350,00 pro Schuljahr für die auswärtige Unterkunft.
Für die Fahrtkosten erhalten Sie zusätzlich folgende Zuwendungen: Bei einer Strecke von bis zu 300 Kilometer vom Ausbildungs- oder Wohnort bis zur beruflichen Schule können Sie EUR 280,00 und bei einer Strecke über 300 Kilometer EUR 560,00 je Schuljahr erhalten.

Die Zuwendungen müssen Sie in jedem Schuljahr neu beantragen.


Bearbeitungsdauer

  • ca. 6-8 Wochen

Zuständige Stelle(n)

Referat VII 220 - Schulaufsicht berufliche Schulen
Adresse
Werderstr. 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frank Buchholz (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-17220